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Gut zu wissen

Zuschuss für Ihren Treppenlift

Pflegeversicherung

Ein Treppenlift kann die Mobilität und Lebensqualität von Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit erheblich verbessern. Doch die Anschaffung eines solchen Hilfsmittels ist oft mit hohen Kosten verbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man jedoch einen Zuschuss von der Pflegeversicherung von bis zu 4.000 € erhalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Grundvoraussetzung für einen Zuschuss von Ihrer Pflegeversicherung ist ein anerkannter Pflegegrad. Bereits ab Pflegestufe 1 ist ein Zuschuss möglich.

Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, muss dieser zuerst beantragt werden.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne unverbindlich zu der Beantragung von Zuschüssen.

Die Anschaffungsart oder die Finanzierung haben keinen Einfluss auf den Zuschuss.

Sie erhalten maximal bis zu 4.000 € Bezuschussung. Leben in Ihrem Haushalt weitere Personen mit einem Pflegegrad können Sie Ihre Zuschüsse zusammenlegen. Die Förderung kann für bis zu 4 Personen kombiniert werden. Daraus würde sich ein Gesamtförderung von bis zu 16.000€ ergeben.

Mit dem Kostenvoranschlag stellen sie nun einen Antrag auf Zuschuss zu einer Wohnumfeld verbessernden Maßnahme bei Ihrer Pflegekasse. Beschreiben Sie hier, wie ein Treppenlift Ihr Wohnumfeld verbessert und es Ihnen ermöglicht, Ihr Leben selbstständig zu führen oder eine Pflege zu erleichtern. Lassen Sie Ihrer Pflegeversicherung ein paar Bilder Ihrer räumlichen Wohnsituation zukommen, damit sich diese einen Einblick verschaffen kann.

Nach einem positiven Bescheid kann der Einbau des Treppenlifts erfolgen. Behalten Sie bitte alle Originalrechnungen auf und reichen diese dann bei Ihrer Pflegekasse ein.

Es werden durch Investitionszuschüsse bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert. Davon profitieren alle Altersgruppen.

Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Bei Einzelmaßnahmen sind Investitionskosten bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig. Der Zuschusssatz beträgt für den „Standard Altersgerechtes Haus“ 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Für den „Standard Altersgerechtes Haus“ sind Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro für förderfähige  Maßnahmen investieren.

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